Renteneintritt

Der dritte Lebensabschnitt eröffnet auch steuerlich neue Chancen und Handlungsfelder.

Der Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand erzeugt durchaus ganz unterschiedliche Gefühle: Der Eine kann es kaum erwarten, lang ersehnte Wünsche und Träume endlich zu verwirklichen und den Ruhestand in vollen Zügen zu genießen. Der Andere scheidet, aus seiner Sicht, viel zu früh aus dem Erwerbsleben aus und würde gerne noch weiter einer Beschäftigung nachgehen.

In Sachen „Steuern“ stellen sich zu Beginn dieses dritten Lebensabschnitts eine Reihe von Fragen, die es zu erörtern gilt:

  1. Welcher Teil der Renten muss versteuert werden?
  2. Wie sieht die Besteuerung bei privaten und betrieblichen Altersversorgungseinkünften aus?
  3. Ist ein Rentner oder Pensionär verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?
  4. Welche Möglichkeiten des Hinzuverdienstes gibt es, und wie müssen diese versteuert werden?
  5. Fallen auch bei „Auslandsrentnern“ Steuern an?

Diese und weitere Fragen beantworten wir gerne in einem persönlichen Gespräch bei uns in der Kanzlei oder auch bei Ihnen zu Hause – damit Ihre steuerliche Belastung auch in dieser Lebensphase so niedrig wie möglich ausfällt.

Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit uns auf – möglichst noch vor Rentenbeginn.

Steuerberaterin
Sylvia Helgert

Marktstraße 62
53859 Niederkassel
Telefon: 0 22 08 / 49 50
info@steuerberaterin-helgert.de
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