Personalbuchhaltung

Beim Steuer- und Sozialversicherungsrecht ist nur der Wandel beständig.

Über eine interne Personalsachbearbeitung oder gar eine eigene Personalabteilung verfügen nur größere Unternehmen. Bereits aber bei der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung wird deutlich, dass man sich bei der Komplexität des Steuer- und Sozialversicherungsrechts ohne Spezialkenntnisse auf äußerst dünnem Eis bewegt. Zudem unterliegt das Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht regelmäßig so vielen Änderungen, die eine Übertragung der Personalbuchhaltung an den Steuerfachmann (bzw. die Steuerfachfrau) mehr als ratsam erscheinen lassen.


Übertragen Sie deshalb uns Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Wir übernehmen für Sie unter anderem gerne nachstehende Einzelleistungen:

  • Erstellen der Lohnabrechnung (inklusive Baulohn)
  • Führen des Lohnkontos
  • Automatische Anpassung der Beitragssätze
  • Ermittlung und elektronische Übermittlung der Sozialversicherungsbeiträge
  • Ermittlung und elektronische Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen
  • Automatische Zahlungsausführung der Nettogehälter
  • Direktversand der Lohn- und Gehaltsunterlagen an Ihre Mitarbeiter

Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite und können sich auf die zeitnahe und fachlich qualifizierte Personalbuchhaltung verlassen.

Steuerberaterin
Sylvia Helgert

Marktstraße 62
53859 Niederkassel
Telefon: 0 22 08 / 49 50
info@steuerberaterin-helgert.de
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